Immer frisch - DIREKT vom Erzeuger*

Obst und Gemüse Nürmberger

D. Nürmberger u. A. Hecht GbR

Weißenstädter Str. 34

95158 Kirchenlamitz

 

Geschäftsführer:

Dieter Nürmberger

Anna Hecht

 

Tel. 09285 / 488

Fax 09285 / 913298

 

www.o-g-n.de

E-Mail: info{at}o-g-n.de

 

Handelsregister Bayreuth

Ust-IdNr. vorhanden

 

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Dies ist ein kleiner Auszug aus dem Gesetzestext. Für die Richtigkeit und Aktualität wird keine Verantwortung übernommen.

 

Steuerbefreiung nach

 

§ 3 Nr. 34 EStG: Betriebliche Gesundheitsförderung

 

Eine neue Steuerbefreiung wird für die betriebliche Gesundheitsförderung geschaffen. Damit soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht werden, die betriebsinterne Gesundheitsförderung zu stärken. Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Dies sind z. B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung etc. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio. Zudem müssen diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (keine Umwandlung von Arbeitslohn). In diesem Fall kann ein Betrag von bis zu 500 EUR je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben, erstmals bereits für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008.

 

Steuergesetze

* Produkte direkt vom Erzeuger  Saisonbedingt